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CMR (Convention Relative au Contrat de Transport)

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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

 

ARTIKEL 1: Allgemein


1.1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Angebote und Vereinbarungen, bei denen TEN SQUARE BV Waren und/oder Dienstleistungen gleich welcher Art, dem Kunden bereitstellt, selbst wenn diese Waren oder Dienstleistungen nicht im Detail unter diesen Bedingungen definiert sind.
1.2. Abweichungen von diesen Bedingungen sind nur gültig, wenn sie ausdrücklich schriftlich vereinbart wurden.
1.3. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten durch das Ausfüllen der Bestellung oder durch Erteilung eines Auftrags oder einer Bestellung durch den Kunden als angenommen. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen ersetzen und heben alle Geschäftsbedingungen des Kunden auf, sofern als Vereinbarung zwischen den Parteien nichts anderes niedergeschrieben wurde.
1.4. Jede Person, die Käufe auf der Website tätigen oder Software herunterladen will, wird als dazu berechtigt angesehen. Jede Person, die gemäß den Bestimmungen des Artikels 1123ff. des Bürgerlichen Gesetzbuches als nicht geschäftsfähig deklariert wurde, kann Besucher der Website sind, nur ist es ihr unter keinen Umständen erlaubt, Einkäufe über die Website durchzuführen und in der Folge den Status eines Kunden zu erlangen. In solchem Fall haftet der gesetzliche Vertreter für die unberechtigte Willenserklärung bei der Nutzung der Website und der darauf verfügbaren Dienste. Dieser gesetzliche Vertreter muss den derzeitigen Bestimmungen entsprechen. Wenn persönliche Daten angegeben werden, sollte dies der gesetzliche Vertreter in jedem Fall selbst tun, wobei die geschäftsunfähige Person ausdrücklich genehmigen muss, dass das Formular ausgefüllt wird, wobei in Verbindung mit den persönlichen Daten die untenstehenden Bestimmungen in Kraft bleiben.


ARTIKEL 2: Lieferung


2.1. Alle Liefertermine, die durch TEN SQUARE BV angegeben werden, sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Die Termine sind in Arbeitstagen zu formulieren. Ein Lieferverzug berechtigt nicht zur Stornierung einer Bestellung oder zur Forderung einer Entschädigung.
2.2. Jede Beschwerde bezüglich einer Lieferung, welcher Art auch immer, muss vom Kunden innerhalb von 8 Arbeitstagen nach der Lieferung der Güter oder des Startdatums der Dienstleistung per Einschreiben an TEN SQUARE BV mitgeteilt werden.
2.3.1. Der Kunde anerkennt durch Abgabe einer Bestellung an TEN SQUARE BV, ausreichend über die Möglichkeiten der gelieferten Software informiert zu sein.


ARTIKEL 3: Garantie


3.1. Auf die CMR-Software kann keine Gewährleistung oder Garantie gewährt werden.


ARTIKEL 4: Haftung


4.1. TEN SQUARE BV haftet nur für unmittelbare Schäden, die aus Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von TEN SQUARE BV und/oder seinen Mitarbeitern entstehen, jedoch begrenzt auf maximal die Höhe der vom Kunde an INETGR8 geleisteten Zahlungen (exkl. MwSt.).
4.2. Eine Haftung für indirekte Schäden durch TEN SQUARE BV, einschließlich Folgeschäden, entgangenem Gewinn, ausgebliebene Einsparungen und Schäden aufgrund von Geschäftsunterbrechungen, wird ausgeschlossen.
4.3. Die Haftung TEN SQUARE BV für Schäden an Dritten wird ausgeschlossen.
4.4. Die Haftung von TEN SQUARE BV für anrechenbare Nichterfüllung einer Vereinbarung entsteht nur, wenn der Kunde TEN SQUARE BV unverzüglich schriftlich und richtig in Verzug setzt, dabei eine angemessene Frist für die Beseitigung des Mangels setzt, und wenn TEN SQUARE BV auch nach diesem Zeitraum mit der Erfüllung seiner Verpflichtungen weiterhin im Verzug steht. Die Mitteilung muss eine möglichst genaue Beschreibung des Mangels enthalten, damit TEN SQUARE BV angemessen reagieren kann.
4.5. Voraussetzung für eine Entschädigung ist, dass der Kunde unverzüglich nach der Entstehung des Schadens TEN SQUARE BV schriftlich informiert.


ARTIKEL5 : Höhere Gewalt


5.1. Keine der Parteien ist zur Einhaltung einer Vereinbarung verpflichtet, wenn dies aus Gründen höherer Gewalt verhindert wird. Höhere Gewalt umfasst einen nicht zurechenbaren Mangel der Lieferanten von TEN SQUARE BV.

ARTIKEL 6: Preise


6.1. TEN SQUARE BV kann, nach schriftlicher Benachrichtigung oder Mitteilung per e-Mail an den Kunden und unter Beachtung einer Frist von 15 Tagen die Preise und Tarife der gelieferten Produkte und Dienstleistungen erhöhen.
6.2. Alle Preise sind in Euro und gelten exklusive der Mehrwertsteuer oder sonstiger Steuern, die von der Regierung auferlegt wurden, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben wurde.


ARTIKEL 7: Geistiges Eigentum


7.1. Die CMR-Software gilt als unveräußerliches Eigentum von TEN SQUARE BV. Jegliche Reproduktion oder Kopie, ganz oder teilweise, ist verboten oder kann nur mit schriftlicher Genehmigung von TEN SQUARE BV stattfinden. Es ist dem Kunden ohne Genehmigung von TEN SQUARE BV untersagt, die von TEN SQUARE BV bereitgestellten Registrierungscodes an Dritte zu übertragen. Bei Verletzung dieser Bestimmung ist ein pauschaler Schadenersatz von mindestens 12.500€, zuzüglich einer anderen Entschädigung für den nachgewiesenen Schaden zu entrichten.
72. Die Software oder der Download, die/den TEN SQUARE BV zur Verfügung stellt, bleiben Eigentum von TEN SQUARE BV und sind durch die Urheberrechtsgesetze und internationale Verträge geschützt. Die Nutzung dieser Software unterliegt der Zustimmung zur Endbenutzer-Lizenzvereinbarung, die dem Benutzer mit der Software übermittelt wird.


ARTIKEL 8: Datenverarbeitung


8.1. Daten und Dateien, die durch den Kunden gegenüber TEN SQUARE BV bereitgestellt werden, bleiben exklusives Eigentum des Kunden. TEN SQUARE BV verpflichtet sich, diese nur zur Verwaltung und für administrative Aufgaben zur verwenden. TEN SQUARE BV ist davon befreit, die Quelle, die Gültigkeit oder den Wahrheitsgehalt dieser Daten zu untersuchen.
8.2. Die Informationen werden niemals an Dritte weitergegeben, sofern TEN SQUARE BV nicht durch Gesetz oder aufgrund einer zugrundeliegenden gerichtlichen Entscheidung dazu verpflichtet ist.
8.3. Vorbehaltlich ausdrücklicher Ausnahmeregelungen im geschlossenen Vertrag, werden bezüglich aller von TEN SQUARE BV genutzten oder entwickelten Systeme, Programme, Arbeitsmethoden und auch anderer Mittel, keine Rechte daran an den Kunden übertragen. Der Kunde kann unter keinen Umständen Eigentumsanspruch an jeglichen Techniken der Programmierung, Analyse und Umsetzung sowie angewandten Ideen erheben.


ARTIKEL 9: Anwendbares Recht und Gerichtsstand


9.1. Die Parteien erklären sich ausdrücklich damit einverstanden, dass im Falle von Streitigkeiten, die Gerichte in Leuven zuständig.
9.2. Diese Berechtigungsklausel wird nur zugunsten von TEN SQUARE BV vereinbart. TEN SQUARE BV kann darauf verzichten und den Kunden vor jegliche belgischen oder ausländischen Gerichte laden, die in Übereinstimmung mit dem Gesetz zuständig sind.
9.3. Das belgische Gesetz gilt für alle Beziehungen zwischen TEN SQUARE BV und dem Kunden.


ARTIKEL 10: Sonstiges


10.1 Wenn eine dieser Bedingungen rechtlich ungültig würde, dann bleiben die übrigen Bedingungen in Kraft. Jede rechtswidrige Bedingung wird im gegenseitigen Einvernehmen durch eine Bestimmung ersetzt, die der rechtlichen Bedeutung der Bestimmung, die derzeit in Kraft ist, so nahe wie möglich kommt.
10.2. Dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen wurden in den Niederlanden aufgestellt. Bei der ersten Anforderung kann ein französischer Text geliefert werden. Im Falle von Unstimmigkeiten zwischen dem niederländischen und dem französischen Text hat die niederländische Fassung Priorität.
 

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